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lfs-zertifikat

LFS | Academy | Schulung

11.2.3.2

Grundausbildung (ohne Technik)

Tätigkeitsspezifische Schulung als Luftsicherheitskontrollperson für die Kontrolle von Luftfracht und Luftpost gemäß Kapitel 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998

Termine:
Auf Anfrage

ORT:
Cargo City Süd 556 B
60549 Frankfurt

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Überblick zum Thema Terrorismus
  • Waffen- & Sprengstoffkunde
  • Waffen- & Sprengstoffrecht
  • Grundlagen von Kontrollabläufen
  • Praktische Ausbildung an der Kontrollstelle
  • Sicherheit von Gepäck und Fracht
  • Umgang mit unsicherer Fracht
  • Sicherheitskultur

Voraussetzungen:

  • Positiv beschiedene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
  • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
  • Kriterien der mentalen und physischen Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal laut LuftSiSchulV
  • Ein berechtigtes Interesse (die Person muss bei einer zugelassenen Stelle (z. B. Reglementierter Beauftragter, Bekannter Versender, zugelassener Transporteur) arbeiten oder eingesetzt werden
  • Behördliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) zur Identitätsprüfung ist vor Schulungsbeginn vorzulegen.
Teilnehmer max. 12
Dauer Grundausbildung: min. 150 UE in Präsenz
Zielgruppe Zukünftiges Luftsicherheitskontrollpersonal
Termine Auf Anfrage
Preis 3.200,- €
Gültigkeit Nach bestandener Zertifizierung 5 Jahre

Weitere Hinweise:

Rechtliche / normative Grundlagen

Nr. 11.2.3.2. des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998

Hinweise

  • Die Schulungsbescheinigung muss dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Beantragung der behördlichen Prüfung vorgelegt werden
  • Erfolgt die behördliche Prüfung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Schulungsabschluss, verfällt der Schulungsnachweis
  • In dieser Schulung ist die 11.2.3.9. – Anderes Sicherheitspersonal bei Fracht und Post, die 11.2.7. – Allgemeines Sicherheitsbewusstsein sowie die Sicherheitskultur enthalten
  • 1 UE = Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten

Inhalte der Schulung 11.2.3.2

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
  • Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
  • Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen
  • Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder

Ihr Trainer

Als engagierter Trainer für Luftsicherheit verbindet Karim Ritter fundiertes Fachwissen mit echter Begeisterung für die Arbeit mit Menschen. Sein Ziel ist es, komplexe sicherheitsrelevante Inhalte so zu vermitteln, dass sie verständlich, lebendig und unmittelbar anwendbar sind.
Er legt großen Wert darauf, Schulungen praxisnah, interaktiv und mit viel Raum für Austausch zu gestalten – denn aus seiner Erfahrung lernen Teilnehmer am besten, wenn sie aktiv einbezogen werden und sich wohlfühlen.

Qualifikationen & Zertifizierungen

  • Anerkannter Luftsicherheitstrainer gemäß Kapitel 11.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 i. V. m. §§19 und 20 der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV)
  • Berechtigung zur Durchführung von Schulungen nach 11.2.3.2, 11.2.3.9 sowie 11.2.7
  • Umfassende Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen (DVO EU 2015/1998, VO (EG) Nr. 300/2008, Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), etc.)
  • Langjährige praktische Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Luftsicherheit, inklusive der sicheren Lieferkette

Trainingsphilosophie

Für Karim Ritter steht der Mensch im Mittelpunkt seiner Arbeit. Er liebt die Herausforderung, Schulungen so zu gestalten, dass alle Teilnehmer aktiv einbezogen werden – mit Humor, Praxisbezug und einem klaren Fokus auf Verständlichkeit.

Sein Anspruch:
Wissen vermitteln, das nicht nur im Kopf bleibt, sondern auch im Alltag sicher angewendet wird.

 

Aufgaben und Erfahrungen

  • Durchführung interaktiver Schulungen, Fortbildungen und Unterweisungen
  • Entwicklung von Trainings, die bewusst menschlich, verständlich und motivierend gestaltet sind
  • Einbindung realer Beispiele aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen
  • Begleitung und Durchführung von Audits und Qualitätssicherungsprozessen
  • Praktische Arbeit in sicherheitsrelevanten Bereichen
  • Umfassende Erfahrung mit Prozessen Reglementierter Beauftragter
  • Enge Zusammenarbeit mit Behörden und Sicherheitsorganisationen

Persönliche Stärken

  • Authentisch, nahbar und motivierend
  • Fähigkeit, selbst komplexe Inhalte verständlich zu erklären
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein und Genauigkeit
  • Humorvolles, aber zielorientiertes Auftreten

Anmeldung

Der Kurs ist nach Absprache auch Inhouse möglich.

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Ihr Trainer Karim Ritter

Ihr Trainer Karim Ritter

Der Mensch im Mittelpunkt meiner Arbeit. Ich liebe die Herausforderung, Schulungen so zu gestalten, dass alle Teilnehmer aktiv einbezogen werden – mit Humor, Praxisbezug und einem klaren Fokus auf Verständlichkeit.

Mein Credo:

Wissen vermitteln, das nicht nur im Kopf bleibt, sondern auch im Alltag sicher angewendet wird.

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