AUFTRAG FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN VON LUFTFRACHT

Kontakt

LFS
Luftfrachtsicherheit-Service GmbH
Cargo City Süd, Geb. 571
60549 Frankfurt/Main
Telefon +49 (0)162 - 90 37 812
E-Mail x-ray@lfs-service.de

Angaben zur Fracht

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Haftung

Sollte die Röntgenkontrolle nicht erfolgreich oder nicht möglich sein, können weitere, geeignete Kontrollmethoden einzeln oder in Kombination angewendet werden, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände enthalten sind. Für diese Zusatzleistung fallen weitere Kosten an, die wir Ihnen berechnen müssen. Daher benötigt die Luftfrachtsicherheit-Service GmbH für diese Maßnahme Ihre Genehmigung.

EDD - Explosive Detection Dog: Anmeldung 24 Stunden vor Durchführung, keine Kontrolle von Packstücken mit Vakuumverpackung möglich,maximale Abmessungen nach Rücksprache.

Haftung

Durch EG-Verordnung VO (EG) 300/2008 und EVO (EU) 2015/1998. ist das Öffnen und Kontrollieren von Luftfrachtsendungen vorgeschrieben, um mit dieser Kontrolle das Vorhandensein von verbotenen Gegenständen auszuschließen. In Kenntnis des Vorstehenden sind wir damit einverstanden, dass die Verpackung/en der o.g. Luftfrachtsendung bei Bedarf zum Zweck der Durchführung der Sicherheitskontrolle geöffnet werden muss und erteilen die Erlaubnis. Mit der Abgabe dieser Erklärung verzichten wir auf jegliche, infolge des Öffnens im Rahmen der vorgeschriebenen Sicherheitskontrolle möglicherweise entstehenden Schadensansprüche gegenüber der Luftfrachtsicherheitsservice-GmbH, sofern Schäden durch das Öffnen nicht aus grobfahrlässiger Handlung oder durch Vorsatz entstanden sein sollten.

Es gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017.

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